BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE*R Wien
OPTIONAL MIT BEREITSCHAFTSDIENST
Als externe Brandschutzbeauftragte führen wir auch in Ihrem Unternehmnen die Eigenkontrollen gem. den Vorgaben der TRVB Richtlinien durch. Wir verstehen uns hier als Ihre Partner bzw. Dienstleister und wir sind stets bestrebt auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.
Was nützt Ihnen jemand, der lediglich Fehler aufzeigt und Sie nicht unterstützt bei deren Umsetzung bzw. Behebung?
Nachdem wir auch als Planer bzw. Sachverständige im Brandschutzwesen tätig sind, können wir unseren Kunden auch hier eine Lösung anbieten. Oftmals sind es die kleinen Dinge die Probleme bereiten.
kompetent. kunden- und lösungsorientiert.
Auf Wunsch führen für Sie im Zuge der Betreuungsübernahme eine umfassende Bestandserhebung durch. Im Zuge dessen erheben wir sämtliche Punkte die von brandschutztechnischen Belang sind- dies schafft für Sie Klarheit von Anfang an.
Zur einfacheren Mängelbehebung, bzw. deren Handhabung erstellen wir für Sie auch gerne eine Mängelliste. Mit dieser Liste verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die offenen Punkte und wem bzw. welchem Bereich dieser Punkt zuzuordnen ist- baulicher,- technischer,- organisatorischer oder abwehrender Brandschutz.
Unterstützung bei der Mängelbehebung- wir unterstützen Sie auch in der Behebung der Mängel. Als Unterstützung können wir Ihnen Angebote von entsprechenden Fachunternehmen einholen und Ihnen so Ihre Arbeit wesentlich vereinfachen.
Durchführung der regelmäßigen Kontrolle als Brandschutzbeauftragter, Durchführung der Eigenkontrollen sowie der Brandschutzkontrolle in Betrieben, in Wohnhäusern oder in sonstigen Gebäuden. Wir führen die Kontrollen regelmäßig, zuverlässig und mit der nötigen Sorgfalt durch.
Wir behalten auch Ihre Prüffristen im Auge, gerne koordinieren wir die Durchführung der Revisionen und der wiederkehrenden Prüfungen Ihrer Anlagen. Auf Wunsch begleiten wir Ihre Anlagen auch bei der Revision.
Abnahmen und Revisionen an Sprinkleranlagen sowie HIFOG- Anlagen.
Abnahmen und Revisionen von Ortsfesten Löschwasseranlagen gem. TRVB 128 S sowie TRVB 128 F.
Abnahmen sowie Nachtragsabnahmen von CO- Warnanlagen kombiniert mit Garagenentlüftungsanlagen.
Abnahmen und wiederkehrende Überprüfungen von Brandschutztüren und Brandschutztoren.